- Kommunikation mit Behörden, Nachbarschaft und Öffentlichkeit
- Erstellung von Emissionserklärungen gemäß 11. BlmSchV
- Unterstützung bei der Wahrnehmung der Betreiberpflichten gemäß § 5 BlmSchG
- Meldung nach § 52a BlmSchG
- Beratung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen nach BlmSchG
- Überprüfung von Anlagen im Hinblick auf Umwelthaftungsgesetz und Störfallverordnung
- Betriebsbegehungen und Anlagendokumentation
- Betreuung bei Problemen mit Lärmemissionen
- Beratung bei der Verwendung gefährlicher Stoffe wie Lösemittel, Strahlgut, Kältemittel etc. gemäß GefahrstoffVO, TRGS und entsprechenden Rechtsvorschriften