- Begehung von Betriebsstätten
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Maschinen und Anlagen
- Abnahme von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
- Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen
- Unterstützung bei Gefährdungs- und Belastungsanalysen
- Erstellen von Lärmkatastern
- Durchführung arbeitsplatzorientierter Messungen (z.B. Lärm, Licht usw.) am Arbeitsplatz
- Durchführung interner und externer Schulungen zur Arbeitssicherheit und der Unfallverhütungsvorschrift