- Koordinierung von Behördenangelegenheiten z. B. mit dem Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik oder der Berufsgenossenschaft
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Erstellen und Auswerten von Unfallanalysen, Unfallstatistiken bzw. Maßnahmenkatalogen
- Vorschläge zur Senkung der Arbeitsunfälle und damit der Ausfall- und Beitragskosten
- Begehung von Arbeitsstätten, um Unfallrisiken am Arbeitsplatz entgegenzuwirken
- Beratung bei der Auswahl und Beschaffung der persönlichen Körperschutzmittel und der technischen Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze im Büro oder in der Produktion unter Berücksichtigung der Arbeitsstätten- und Bildschirmarbeitsverordnung
- Mitglied im Arbeitsausschuss